Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsbedingungen im Rahmen von Webdesignverträgen, die

zwischen

Ranking Science

Bahnebredde 4 44229 Dortmund

Tel. : 015228460098 – im Folgenden „Auftragnehmer“

und

den Kunden – im Folgenden „Auftraggeber“ –

geschlossen werden.

§ 1 Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Online-Marketer (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Angebot und Abwicklung

  1. Der Von Beginn jeder kostenverursachenden Maßnahme wird dem Auftraggeber durch den Auftragnehmer in schriftlicher oder mündlicher Form ein Angebot unterbreitet, welches durch den Auftraggeber freigegeben werden muss.
  2. Kleinere Aufträge, also Aufträge mit einem Nettowert bis zu 500,- € sowie Aufträge im Rahmen laufender Projekte bedürfen keine Unterbreitung von Kostenvoranschlägen und somit auch keiner vorherigen Genehmigung.
  3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Arbeiten einem Dritten zu übertragen oder eben selbst auszuführen.

§ 3 Leistungspflichten des Auftragnehmers

  1. Der Auftragnehmer erstellt zunächst ein Pflichtenheft für die Website. Grundlage des Pflichtenhefts sind die Vorgaben des Auftraggebers hinsichtlich des Umfangs, der Funktionalität und der Struktur der Website. Bei der Entwicklung und Konkretisierung der Vorgaben des Auftraggebers wird der Auftragnehmer den Auftraggeber in angemessener Weise unterstützen.
  2. Das Pflichtenheft ist nach Erstellung dieses dem Auftraggeber vorzulegen. Der Auftraggeber hat das Pflichtenheft innerhalb von einer Woche nach Erhalt gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich freizugeben.
  3. Lehnt der Auftraggeber das Pflichtenheft des Auftragnehmers in jeweils wesentlich geänderter, den Wünschen des Auftraggebers Rechnung tragender Version mehr als drei Mal ab, so hat der Auftragnehmer das Recht, den Vertrag zu kündigen und die für die Konzeptentwicklungsphase anteilig vereinbarte bzw. eine angemessene anteilige Vergütung zu verlangen.
  4. Erfolgt keine Freigabe und fehlt es an einer Ablehnung bestimmter Merkmale des Pflichtenhefts, so kann der Auftragnehmer auf der Basis des nicht freigegebenen Pflichtenhefts mit der Erstellung der Website fortfahren.
  5. Soweit die Beschaffung von Inhaltselementen der Website nicht gemäß § 3 Abs. 5 Sache des Auftraggebers ist, verpflichtet sich der Auftragnehmer diese Elemente zu beschaffen sowie die betreffenden Nutzungsrechte im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu erwerben.
  6. Nach Abnahme der fertiggestellten Website ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Website in den Verfügungsbereich des Auftraggebers zu übertragen. Er kann dies durch Heraufladen der Daten auf einen vom Auftraggeber angegebenen und durch Übermittlung der Zugangsdaten zugänglich gemachten Server, durch Übergabe eines körperlichen Datenträgers oder auf sonstige, dem Auftraggeber zumutbare Weise bewerkstelligen.

§ 4 Gestaltungsfreiheit und SEO

  1. Der Auftragnehmer hat Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Erstellung Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Der Auftragnehmer behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
  2. Verzögert sich die Erstellung der Website aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Auftragnehmer eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen.
  3. Der Auftragnehmer garantiert in keiner Weise für eine Top Platzierung bei Google oder anderen Suchmaschinen. Die Suchmaschinenoptimierung erfolgt nach besten Gewissen und technischen Anforderungen. Ob ein Platz in den vorderen Rankings erreicht wird obliegt allein dem Suchmaschinenanbieter.

§ 5 Leistungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber ist während der gesamten Zeit der Entwicklung des Pflichtenhefts für die Website und ihrer Herstellung durch den Auftragnehmer zur angemessenen Mitwirkung verpflichtet. Zur angemessenen Mitwirkung zählt insbesondere die Überlassung aller Daten und Informationen, die für die Entwicklung des Pflichtenhefts und Herstellung der Website erforderlich sind. Der Auftraggeber kann bis zum Zeitpunkt der Freigabe des Pflichtenheftes Wünsche äußern.
  2. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer bei der Erstellung des Pflichtenheftes (§ 2 Abs. 1 dieses Vertrages) unterstützen, um dem Auftragnehmer die Erstellung des Pflichtenhefts zu ermöglichen.
  3. Nach Erstellung des Pflichtenhefts für die Website (§ 2 Abs. 1 dieses Vertrages) durch den Auftragnehmer ist der Auftraggeber verpflichtet, dieses sorgfältig und gewissenhaft zu prüfen. Wenn das Pflichtenheft den Anforderungen des § 2 Abs. 1 dieses Vertrages im Wesentlichen entspricht, ist der Auftraggeber verpflichtet, das Pflichtenheft durch Erklärung in Textform (§ 126 b BGB) freizugeben.
  4. Nach Fertigstellung der Website (§ 2 Abs. 6 dieses Vertrages) ist der Auftraggeber zur Abnahme der Website verpflichtet, sofern die Website im Wesentlichen funktionsfähig und mangelfrei ist. Die Abnahme ist in Textform (§ 126 b BGB) freizugeben.
  5. Spätestens nach Freigabe des Pflichtenhefts hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer eigenverantwortlich alle zur Entwicklung und Erstellung der Website erforderlichen Inhalte zur Verfügung zu stellen. Für die Beschaffung und den Rechteerwerb an diesen Inhalten ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den mit der Erstellung der Website verfolgten Zweck zu erreichen.
  6. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer weiterhin folgende Informationen unverzüglich spätestens nach Freigabe des Pflichtenhefts in folgender Form zur Verfügung zu stellen:
    1. Metatext-Informationen: schriftlich oder per E-Mail;
    2. Vorgaben und Weisungen für die Gestaltungen der Website: schriftlich oder per E-Mail;
    3. Technische Vorgaben (URL, Host, Mailweiterleitung u.ä.): schriftlich oder per E-Mail.

§ 6 Vergütung / Zahlungsmodalitäten

  1. Nach Abnahme der Website wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber die vertraglich geschuldete Vergütung in Rechnung stellen (Schlussrechnung). Die Schlussrechnung ist innerhalb von zehn Werktagen zur Zahlung fällig.
  2. Unabhängig von der Vergütung gemäß Abs. 1 ist der Auftraggeber verpflichtet, jeglichen Mehraufwand, der daraus resultiert, dass der Auftraggeber seinen Verpflichtungen gemäß § 3 dieses Vertrages nicht nachgekommen ist, den Auftragnehmer mit einem gesondert vereinbarten Stundensatz zu vergüten. Folgende Zusatzvereinbarungen werden getroffen: Als vergütungspflichtige Mehraufwendungen gelten in jedem Fall Aufwendungen, die der Auftragnehmer tätigt, weil der Auftraggeber nach Freigabe des Pflichtenhefts Änderungen vorgenommen hat, die sich auf Leistungen beziehen, die bereits freigegeben bzw. abgenommen worden sind.
  3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber in angemessenen zeitlichen Abständen Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. Die Höhe der Abschlagszahlungen richtet sich nach den jeweils bereits erbrachten Leistungen des Auftragnehmers. Die Abschlagsrechnungen sind innerhalb von zehn Werktagen zur Zahlung fällig.

§7 Quellcode, Weiterentwicklung, Nutzungsrechte, Namen- und Kennzeichnungsrechte

  1. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber den Quellcode vollständig zur Verfügung und räumt ihm sämtliche Nutzungsrechte an der vertragsgegenständlichen Website für alle bekannten und unbekannten Nutzungsarten ausschließlich, unwiderruflich und ohne inhaltliche, räumliche oder zeitliche Beschränkung vollumfänglich ein. Die Rechtseinräumung ist insbesondere nicht auf Nutzungen im Internet beschränkt, sondern umfasst auch die Verwertung auf andere Arten und Weisen, z.B. in Rundfunk und Fernsehen, auf CD-ROM, in Printversionen sowie auf alle anderen möglichen Arten. Der Auftraggeber ist im Falle der Verwertung auf andere Art und Weisen für die Beschaffung von Nutzungsrechten für Inhaltselemente verantwortlich, soweit sie nicht bereits von den Nutzungsrechten umfasst sind, die vom Auftragnehmer im Namen und in Rechnung des Auftraggebers erworbenen worden sind.
  2. Die Übergabe des Quellcodes und die Einräumung der Nutzungsrechte werden gem. § 158 Abs. 1 BGB erst wirksam, wenn der Auftraggeber die gem. § 4 dieses Vertrages geschuldete Vergütung samt bisheriger Auslagen vollständig bezahlt hat.
  3. Der Auftraggeber ist berechtigt, die vertragsgegenständliche Website zu bearbeiten, nachträglich zu ändern, zu ergänzen, zu erweitern, ganz oder teilweise auszutauschen oder zu löschen, sie selbst oder durch andere Dritte umzugestalten, zu zerlegen, neu zusammenzusetzen oder in andere Sprachen zu übersetzen. Der Auftragnehmer wird in Bezug auf die Website oder einzelne Webseiten keinen Entstellungsschutz in Anspruch nehmen, außer wenn ein grober Verstoß gegen seine Urheberpersönlichkeitsinteressen vorliegt. Im Zweifel kann der Auftragnehmer verlangen, dass er im Zusammenhang mit der veränderten Website nicht bzw. nicht mehr genannt wird.
  4. Sämtliche an der Website oder einzelnen ihrer Teile oder durch Benutzung auf der Website entstehenden Namens-, Titel- und Kennzeichenrechte liegen beim Auftraggeber.

§ 8 Mängel

  1. Für Mängel hinsichtlich der Funktionsfähigkeit der Website haftet der Auftragnehmer nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des Werkvertragsrechts (§§ 633 ff. BGB). Ferner haftet der Auftragnehmer auch dafür, dass die erstellte Website den vertraglichen Spezifikationen und dem Pflichtenheft in der vom Auftraggeber freigegebenen Form entspricht.
  2. Der Auftraggeber hat die Website unverzüglich nach der Ablieferung oder dem Zugänglichmachen im Internet durch den Auftragnehmer, soweit dies nach ordnungsgemäßer Geschäftslage tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Auftragnehmer unverzüglich Anzeige zu machen.
  3. Unterlässt der Auftraggeber die Anzeige, so gilt die Website als genehmigt, es sei denn, dass er sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.

§ 9 Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet für die sorgfältige und fachgerechte Erbringung seiner vertraglichen Leistungen sowie deren Mangelfreiheit.
  2. Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
  3. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
  4. Der Auftragnehmer garantiert, dass die von ihm selbst erstellten oder beschafften Inhalte sowie die Gestaltung und die von ihm eingebrachten Ideen zur Erstellung der Gesamt-Website nicht in rechtswidriger Weise in Rechte Dritter eingreifen. Er stellt den Auftraggeber hiermit von jeglichen Ansprüchen in diesem Zusammenhang frei und ersetzt ihm die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
  5. Der Auftraggeber garantiert, dass die von ihm selbst zur Verfügung gestellten, zur Entwicklung und Erstellung der Website erforderlichen Inhalte nicht in rechtswidriger Weise in Rechte Dritter eingreifen. Er stellt den Auftragnehmer hiermit von jeglichen Ansprüchen in diesem Zusammenhang frei und ersetzt ihm die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

§ 10 Impressum und Datenschutzerklärung

Der Auftragnehmer haftet nicht für das von ihm erstellte Impressum sowie nicht für die von ihm erstellte Datenschutzerklärung.

§ 11 Geheimhaltung / Datenschutz

  1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, keine ihm während seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie vertraulichen Informationen des Auftraggebers und dessen Auftraggebern ohne vorherige Zustimmung des Auftraggebers zu verwerten oder dritten Personen mitzuteilen. Gleiches gilt für die ihm übergebenen Unterlagen und mitgeteilten Kenntnisse.
  2. Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Kenntnisse zu wahren.
  3. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
  4. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtung gemäß Abs. 1 und Abs. 2. zahlt der Auftragnehmer an den Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 500,00€. Bei fortdauernden Verstößen wird die Vertragsstrafe für jeden Monat neu verwirkt.

§ 12 Kündigung

  1. Dieser Vertrag kann nur aus wichtigem Grund (§ 314 Abs. 1 BGB) gekündigt werden. Die Kündigung ist in Textform (§ 126 b BGB) zu erklären. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn
    1. der Auftragnehmer Pflichten aus diesem Vertrag in grober Weise verletzt;
    2. der Auftraggeber seine Pflichten aus diesem Vertrag -insbesondere seine in § 3 dieses Vertrages beschriebenen Mitwirkungspflichten – in grober Weise verletzt;
    3. über das Vermögen eines Vertragspartners das Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder dessen Eröffnung mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden Insolvenzmasse abgelehnt worden ist.
  2. Im Falle der fristlosen Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber aus wichtigem Grund ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber unverzüglich die bis dahin erstellte Version der Website zu übergeben.
  3. Bei wirksamer Beendigung dieses Vertrages durch den Auftraggeber gehen alle Nutzungsrechte an bereits erstellten Webseiten sowie das Eigentum an allen Verkörperungen hiervon gegen Zahlung in Höhe des Wertes der bereits erbrachten Leistungen auf den Auftraggeber über.

§ 13 Referenzen, Anerkennung der Urheberschaft

  1. Der Auftragnehmer darf den Auftraggeber auf seiner Website oder in anderen Medien als Referenzauftraggeber nennen. Der Auftragnehmer darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Auftraggeber kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.
  2. Der Auftragnehmer hat Anspruch auf Nennung seines Namens als Urheber in Form eines Vermerks auf jeder von ihm erstellten Webseite. Er darf diesen Copyright-Vermerk selbst anbringen und der Auftraggeber ist nicht dazu berechtigt, ihn ohne Zustimmung des Auftragnehmers zu entfernen.

§ 14 Schlussbestimmungen

  1. Alle Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages oder weiterer vertraglicher Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  2. Sollte der Vertrag unwirksame Regelungen enthalten, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem Vertragsziel unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen beider Parteien am nächsten kommt. Ebenso ist zu verfahren, sollte sich bei der Durchführung des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Regelungslücke zeigen.
  3. Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.
  4. Gerichtsstand für alle sich diesem oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenen Streitigkeiten ist Hannover.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzungen am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der Unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.